Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks

Jedes Jahr findet nach Abschluss der Sommerprüfungen der "Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks" in rund 140 Wettbewerbsberufen statt. Die Zahl der Wettbewerbsberufe übersteigt die eigentliche Anzahl der Ausbildungsberufe, da in allen Fachrichtungen eines Berufes jeweils ein eigener Wettbewerb durchgeführt wird.
Der Wettbewerb findet auf drei Ebenen statt: Zunächst werden die Kammersieger (Bezirk Oberbayern) ermittelt, die dann zu einer weiteren Ausscheidung auf Landesebene (Bayern) antreten. Auf Bundesebene erfolgen die Platzierungen durch die jeweiligen Landessieger.

Für den Wettbewerb gelten bundeseinheitliche Richtlinien, die vom "Zentralverband des Deutschen Handwerks" erstellt werden. Danach ist unter anderem teilnahmeberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 25 Jahre ist und eine gute Prüfungsleistung erbracht hat. Voraussetzung für die Wettbewerbs-Teilnahme ist, dass im praktischen Teil mindestens die Note "gut" und im theoretischen Teil der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung die Note "befriedigend" erreicht wurde. Die Grundlage einer Bewertung ergibt sich in der Regel entweder aus einem Prüfungsstück oder aus einer eigens unter Wettbewerbsbedingungen gefertigten Arbeitsprobe. Die Anmelderichtlinien teilt entweder die Handwerkskammer oder die Kreishandwerkerschaft auf Anfrage mit. Die Teilnahme selbst ist für Gesellinnen und Gesellen freiwillig und gebührenfrei.

Allein in Bayern gehen pro Jahr etwa 110 Landessiegerinnen und Landessieger aus dem prestigeträchtigen Wettbewerb hervor. Die Sieger/Siegerinnen auf allen drei Ebenen gehören durch ihre gezeigten Leistungen zur Elite des Handwerksnachwuchses mit meist hervorragenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Am Erfolg der Sieger im Leistungswettbewerb haben auch jene Handwerksmeisterinnen und -meister einen Anteil, die sich als Lehrmeister um den qualifizierten Nachwuchs gekümmert haben.

Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines überregionalen beruflichen Leistungswettbewerbs können auch in die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgenommen werden. Aber auch alle qualifizierten Absolventinnen und Absolventen, deren Prüfung mit besser als "gut" bewertet wurde, können eine Förderung erhalten.