Freisprechungsfeier

Wie heißt es so klar in einem alten Handwerkerspruch:
"Wer soll Lehrling sein – jedermann.
Wer soll Geselle sein – der was kann."

Als Freisprechung bezeichnet man den feierlichen Abschluss der Ausbildungszeit eines Auszubildenden in einem Handwerksberuf. Dem Auszubildenden wird dabei nach erfolgreicher Prüfung der Gesellenbrief (heutzutage Prüfungszeugnis) übergeben.
Ursprung: Freisprechungen gibt es seit dem Spätmittelalter in den handwerklichen Zünften. Dabei wurde der Lehrling von dem Meister losgesprochen. Mit der Freisprechung schied der Handwerker aus dem Familienverband des Meisters aus und trat in ein sach- und lohnbezogenes Verhältnis zur Werkstatt. Er wurde in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen, das in der Zunftlade verwahrt wurde, was oft mit einer Freisageformel und einem Eid vor sich ging. Es folgte ein Mahl, das der neue Geselle zahlen musste. Schlussendlich wurde er von den anderen Gesellen aufgenommen.
Heutzutage finden die Lehrlingsfreisprechungsfeiern in Anwesenheit von Eltern, Vertretern der Ausbildungsbetriebe, Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses sowie Ehrengästen bei den jeweiligen Innungen statt. Dort wird den Junghandwerkerinnen und Junghandwerkern das Prüfungszeugnis (früher Gesellenbrief) überreicht.

Die Freisprechung erfolgt meist durch den Kreishandwerksmeister mit seinem Lossprechungsspruch. Die Prüfungsbesten werden mit Preisen ausgezeichnet.